Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die die Österreichische Kommunal-Verlag GmbH (in weiterer Folge: der Verlag) nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Zusatzvereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt wurden.
Mündliche Absprachen und Auskünfte sind unverbindlich. Auskünfte werden nur dann als verbindlich akzeptiert, wenn sie schriftlich erfolgen.
II. Vertragsabschluss
Aufträge müssen schriftlich erteilt werden. Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt werden, binden den Verlag nicht.
III. Inhaltliche Anforderungen
Der Auftraggeber garantiert dem Verlag sowie dessen MitarbeiterInnen, dass sein Inserat (einschließlich Bilder) gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen MitarbeiterInnen hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene Inserat begründet werden, schad- und klaglos zu halten.
Die Verpflichtung zur Schad- und Klagloshaltung versteht sich einschließlich aller anfallenden Verfahrenskosten.
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Entgeltliche Anzeigen, bei denen Zweifel über die Entgeltlichkeit nicht ausgeschlossen werden können, werden vom Verlag entsprechend § 26 MedG deutlich gekennzeichnet.
Im Fall einer angedrohten Inanspruchnahme wegen behaupteter Rechtsverletzungen durch ein Inserat ist der Verlag berechtigt, Name und Anschrift des Auftraggebers demjenigen bekannt zu geben, der Ansprüche behauptet.
IV. Pflichten des Auftraggebers
Aufträge für Anzeigen, die ausschließlich in bestimmten Nummern oder an bestimmten Plätzen veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig einlangen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht ausführbar ist.
Telefonische Inseratenänderungen müssen nachträglich, jedoch noch vor Anzeigenschluss, schriftlich bestätigt werden.
Kosten, die durch erhebliche Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie beigestellter Daten entstehen, werden dem Auftraggeber verrechnet.
Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Mittel, insbesondere Grafikdateien in den vom Verlag vorgegebenen Standardformaten, rechtzeitig zur Verfügung.
Allfällige Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen ab dem Erscheinungstermin schriftlich an den Verlag zu richten (bei Beilagen: spätestens am nachfolgenden Werktag).
V. Gewährleistung und Haftung des Verlages
Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmte Ausgaben, Nummern oder an bestimmten Plätzen, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Inseratauftrages von der genauen Bezeichnung der Platzierung sowie bei gleichzeitiger Bezahlung des Platzierungszuschlages abhängig gemacht hat.
Für Satzfehler und andere Mängel in vom Auftraggeber beigestellten Unterlagen haftet ausschließlich der Auftraggeber.
Die Pflicht zur Aufbewahrung von zur Verfügung gestellten Rohdaten endet drei Monate nach deren Erscheinen. Der Verlag übernimmt keine Haftung für zur Verfügung gestellte Daten jeglicher Art.
Farbabweichungen gegenüber dem Original muss sich der Verlag aus drucktechnischen Gründen vorbehalten. Eine Haftung für Schäden durch Druck-, Satz- und Platzierungsfehler ist ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung mit dem auf den betroffenen Teil der Auflage entfallenden anteiligen Einschaltungsentgelt absolut begrenzt.
Bei Betriebsstörungen oder höherer Gewalt hat der Verlag Anrecht auf volle Bezahlung der veröffentlichten Einschaltungen, wenn die Aufträge mit 75 % der Kalkulationsauflage erfüllt sind. Bei einer Erfüllung unter 75 % ist die Leistung aliquot zu bezahlen.
Soweit eine Haftung des Verlages in Betracht kommt, wird sie auf Fälle erweislich groben Verschuldens eingeschränkt. Für Folgeschäden und entgangenen Gewinn besteht keine Haftung.
VI. Preise und Zahlungsbedingungen
Die konkreten Preise ergeben sich aus den aktuellen Mediadaten, dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung und verstehen sich als Nettopreise.
Rechnungsreklamationen werden nur innerhalb von vier Wochen ab Ausstellungsdatum der Rechnung anerkannt.
Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten diese auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Die Gutschrift des Betrages muss spätestens acht Tage nach Rechnungsdatum vorliegen. Sämtliche Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Verzugsfall sind 14 % Zinsen per anno zu bezahlen.
Der Verlag ist bei Vorliegen wichtiger Umstände berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung abhängig zu machen.
Rechnungen sind zahlbar und klagbar in Wien. Wien gilt als Erfüllungsort. Über sämtliche Streitigkeiten aus den gegenständlichen Aufträgen entscheidet ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien.
VII. Sonstiges
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge.
Stornierungen von Anzeigen unterliegen einer Stornogebühr. Stornierungen bis drei Wochen vor Anzeigenschluss sind frei. Bei danach erfolgten Stornos werden 30 % vom Tarifwert des Auftrages in Rechnung gestellt. Erfolgt die Stornierung nach Anzeigenschluss, sind 100 % des Tarifwertes fällig.
VIII. Spezifische Leistungen (Adressenmaterial)
Mit Rücksicht auf die Eigentümlichkeiten im Adressenverlagsgewerbe übernimmt der Verlag keine Gewähr für die postalische und sonstige Richtigkeit und Vollständigkeit des Adressenmaterials. Bei Gewährleistungsansprüchen wegen Retouren ersetzt der Verlag, soweit die Retouren einen Anteil von 10 % überschreiten, den einfachen Adressengrundpreis ohne Porto für den 10 % übersteigenden Teil, sofern die Umschläge innerhalb von sechs Wochen nach Lieferung zugesandt werden.
Alle gelieferten Adressen dürfen vom Auftraggeber nur in der vertraglich vereinbarten Häufigkeit benutzt werden. Ohne ausdrückliche Vereinbarung dürfen die gelieferten Adressen nur einmal für eine adressierte Werbeaktion verwendet werden.
Telefonische Werbeaktionen sind nur im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Die Übermittlung einer Adresse mit Telefonnummer bedeutet nicht, dass die betreffende Person mit einer telefonischen Ansprache zu Werbezwecken einverstanden ist.
Die Veräußerung oder Überlassung des Adressmaterials an Dritte sowie die Nutzung für weitere Werbeaussendungen ist unzulässig.
Jede einzelne vertragswidrige Benutzung verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der Höhe des zehnfachen Entgeltes, das für die Gesamtlieferung entrichtet wurde.